Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Unsere Leistungen

# Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht
# Strafverteidigung
# Strafverfahren
# Untersuchungshaft
# Punkte und Fahrverbot
# Akteneinsicht

Fast jeden hat es schon einmal erwischt. Eine mehr oder weniger verwerfliche Handlung und schon soll man zahlen. Manchmal kommen dann auch noch Punkte, Maßnahmen oder sogar ein Fahrverbot hinzu. Nicht jeder kommt mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt. Die Folgen hieraus können jedoch drastisch sein. Ganz zu schweigen vom negativen Bild gegenüber anderen.

Die anwaltliche Interessenvertretung in diesem Bereich ist verhältnismäßig kostenintensiv. Eine Rechtsschutzversicherung zahlt sich in diesem Bereich sicher aus. Besteht eine solche Versicherung, lohnt es sich, gegen einen Bußgeldbescheid in Ordnungswidrigkeitenverfahren durchaus vorzugehen. So besteht zunächst die Möglichkeit, die Richtigkeit des bisherigen Verfahrens umfassend zu prüfen. Zudem öffnet sich die Möglichkeit, dass ein Verfahren bei der Bußgeldbehörde oder beim Gericht verjährt. Ist eine Rechtsschutzversicherung einmal nicht vorhanden, dann bieten wir die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels für ein Pauschalhonorar an. Dies schließt dann auch die Einsichtnahme in die Unterlagen der Bußgeldbehörde durch uns ein.

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