Familienrecht - Unsere Leistungen

Die Rechtsanwälte Carsten Wolff und Mathias Rambow (Fachanwalt für Familienrecht) haben sich auf dem Gebiet des Familienrechts bereits seit vielen Jahren umfassend aus- und fortgebildet. Zahlreiche Gesetze und die sich ständig ändernde Rechtsprechung erfordern diese besonderen Qualifikationen und Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet. 

# Trennung
# Scheidung
# Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)
# Sorgerecht (Übertragung und Begründung, Aufenthaltsbestimmung usw.)
# Anerkennung und Anfechtung der Vaterschaft
# Umgang
# Adoption
# Vermögensauseinandersetzung
# Versorgungsausgleich
# Ehevertrag
# nichteheliche Lebensgemeinschaft
# häusliche Gewalt
# Gewaltschutz
# internationales Familienrecht
# Verfahrensbeistandschaften

Online Scheidung beauftragen
Hier können Sie uns direkt mit der Durchführung Ihrer Scheidung beauftragen bzw. unverbindlich Kontakt aufnehmen. Die voraussichtlich im Scheidungsverfahren entstehenden Kosten können Sie hier ermitteln.

Online Prüfung Kindesunterhalt beauftragen
Hier können Sie uns mit der Prüfung und der sich gegebenenfalls anschließenden Durchsetzung oder Herabsetzung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt (minderjährig und volljährig) beauftragen.

Online Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt im vereinfachten familiengerichtlichen Verfahren beauftragen
Hier können Sie uns mit der Beantragung einer Unterhaltsfestsetzung für minderjährige Kinder im sogenannten vereinfachten familiengerichtlichen Verfahren beauftragen

Direkt zum ONLINEMANDAT (für alle Sachen außer Scheidung und Kindesunterhalt)


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"Die Partner, wenn es um IHR Recht in Familie und Beruf geht"

Trennung

Bei der Trennung können wir Ihnen nicht behilflich sein. Alle sich hieraus ergebenden Folgen können wir aber für Sie klären. Die sich ergebenden Folgen sind weitreichend und betreffen im Grunde alle Bereiche des Familienlebens. Im Zusammenhang mit der Trennung ist darauf zu achten, den Trennungszeitpunkt möglichst genau zu dokumentieren. Der konkrete Zeitpunkt hat Auswirkungen in den unterschiedlichsten Bereichen, insbesondere beim Unterhalt, der Vermögensauseinandersetzung und für den Beginn des notwendigen Trennungsjahres vor einer Ehescheidung.

Scheidung

Die Ehescheidung muss grundsätzlich durch einen Rechtsanwalt beantragt werden. Eine gleichzeitige Vertretung beider Ehegatten ist ausgeschlossen, eine Kostenteilung kann jedoch zwischen den Eheleuten vereinbart werden. Ein Antrag auf Ehescheidung ist im Normalfall erst möglich nach Ablauf des Trennungsjahres.

Unterhalt (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)

Die richtige Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist höchst komplex. Dies beginnt bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens. Hinzu kommen zahlreiche unterhaltsrechtliche Problematiken, die in der Regel ohne ausreichende Fachkenntnisse nicht geklärt werden können. Wichtig ist der rechtzeitige Beginn der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, damit diese auch noch rückwirkend für die Vergangenheit geltend gemacht werden können.

Sorgerecht (Übertragung und Begründung, Aufenthaltsbestimmung usw.)

Das Sorgerecht ist ein wichtiger Grundstein der gedeihlichen Entwicklung von Kindern. Hierbei kommt es oft zu zahlreichen Missverständnissen. Auseinandersetzungen um das Sorgerecht sind häufig für alle Beteiligten sehr emotional. Wir beraten und unterstützen in allen denkbaren Konstellationen.

Anerkennung und Anfechtung der Vaterschaft

Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der Vaterschaft ist von hoher Relevanz. Sie hat Auswirkungen im Unterhalts- und Erbrecht.

Umgang

Der Umgang von Kindern mit ihren Eltern ist von wesentlicher Bedeutung für ihre Entwicklung und der Begründung bzw. Aufrechterhaltung von Bindungen zu den Eltern. Die Herbeiführung einer tragbaren Umgangsregelung dient nicht nur dem jeweiligen Elternteil, sondern auch dem Kind.

Adoption

Eine Adoption hat zahlreiche rechtliche Auswirkungen nicht nur hinsichtlich der jeweiligen Verwandtschaftsverhältnisse, sondern auch im Erbrecht. Hierbei unterstützen wir zunächst beratend, aber auch im Zusammenhang mit der notwendigen Antragstellung beim Familiengericht.

Vermögensauseinandersetzung

Die Vermögensauseinandersetzung ist wesentlicher Bestandteil jeder Trennung. Hier gilt es zunächst, die Auseinandersetzung mit der Durchsetzung von Auskunftsansprüchen vorzubereiten. 

Versorgungsausgleich

Die Durchführung des Ausgleichs von Rentenanwartschaften ist die gesetzliche Folge des Ehescheidungsverfahrens. Hierbei begleiten wir Sie bei der Einholung und Prüfung von Auskünften der Versicherungsträger. 

Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist geeignet, strittigen Auseinandersetzungen in der Zukunft vorzubeugen. Hierbei ist unbedingt auf eine Ausgewogenheit der zu treffenden Vereinbarungen zu achten. 

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die Auseinandersetzung unverheirateter Paare bereit häufig erhebliche Schwierigkeiten, da anders als im Eherecht keine detaillierten gesetzlichen Regelungen und auch keine Vereinbarungen der Paare bestehen. 

Häusliche Gewalt

Wir unterstützen bei der Durchsetzung von Ansprüchen nach Gewalt oder Gewaltandrohung im Haushalt in den unterschiedlichsten Rechtsbereichen. Wichtig hierbei ist ein möglichst schnelles, aber auch konsequentes Handeln. 

Gewaltschutz

Außerhalb der häuslichen Gewalt helfen wir bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen. Dies betrifft nicht nur den Bereich der Familie, sondern sämtliche Probleme von Personen untereinander, bis hin zur Abwehr von Stalking. 

Internationales Familienrecht

Der Bereich des internationalen Familienrechts ist hochkomplex. Jeder denkbare Auslandsbezug, sei es die Staatsbürgerschaft, ein Herkunftsland, ein ausländischer Aufenthaltsort bis hin zur Eheschließung im Ausland bereitet besondere Probleme, die kompetent erkannt und gelöst werden müssen. 

Verfahrensbeistandschaften

Als Verfahrensbeistand sind wir in familiengerichtlichen Verfahren "Anwalt des Kindes". Hierbei vertreten wir die Rechte und Interessen des Kindes und begleiten das Kind durch das gesamte Gerichtsverfahren. Um als Verfahrensbeistand vom Familiengericht bestellt werden zu können, bedarf es einer entsprechenden fachlichen Eignung durch Qualifizierung, die deutlich über familienrechtliche Kenntnisse hinausgeht, regelmäßiger Fortbildungen sowie einer persönlichen Eignung. Beide Rechtsanwälte sind qualifizierte Verfahrensbeistände (siehe Zertifikate unten) und somit auch in der Lage, die Interessen der betroffenen Kinder auf kindlicher Ebene zu vertreten.

Zertifikate RA Wolff
Zertifikate RA Rambow

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